Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl fasst die bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsausschuss in einem kurzen Video zusammen. Eins ist dabei für ihn klar: Lockdowns, Impfzwang und Grundrechtseinschränkungen darf es nie wieder geben!
Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl fasst die bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsausschuss in einem kurzen Video zusammen. Eins ist dabei für ihn klar: Lockdowns, Impfzwang und Grundrechtseinschränkungen darf es nie wieder geben!
Anhörung von Prof. Dr. Christian Drosten am 16. Mai 2025 um 10 Uhr im Plenarsaal, Sächsischer Landtag; Prof. Drosten wird am 21. August noch einmal vor dem Untersuchungsausschuss angehört.
Protokoll ist noch nicht bestätigt. Es wird eingestellt sobald fertig.
Anhörung von Prof. Dr. Detlev Krüger am 14. April 2025 um 10 Uhr im Plenarsaal, Sächsischer Landtag;
Protokoll ist noch nicht bestätigt. Es wird eingestellt sobald fertig.
Anhörung von Prof. Dr. Alexander S. Kekulé am 14. April 2025 um 14 Uhr im Plenarsaal, Sächsischer Landtag;
Protokoll ist noch nicht bestätigt. Es wird eingestellt sobald fertig.
Am 16. Mai wurde Prof. Dr. Christian Drosten zum ersten Mal als Sachverständiger vernommen. Er ist für die nächste Sitzung mit Anhörung am 21. August 2025 wieder eingeladen. Im folgenden Beitrag weren Reaktionen ausgewählter Medien dargestellt. u.A. von WELT und Aya Velazquez. Es handelte sich um die dritte öffentliche Anhörung.
Auf der Webseite unseres Abgeordneten Marko Winter, welcher Mitglied des Untersuchungsausschuss ist, sind Bilder von der ersten öffentlichen Sitzung (Anhörung) eingestellt. Diese fand am 6. März 2025 statt.
Siehe HIER und unter nachfolgender Vorschau:
Anhörung von Prof. Dr. Klaus Stöhr am 6. März 2025 im Plenarsaal, Sächsischer Landtag
Anhörung von Prof. Dr. Hendrik Streeck am 6. März 2025 im Plenarsaal, Sächsischer Landtag
Die Journalistin Aya Velázquez berichtet auf ihrem Blog ausführlich über die ersten beiden Sitzungen. Diese fanden am 6. März und am 14. April 2025 statt:
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Gegenstand:
Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird.
Der Landtag möge beschließen:
Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss mit dem Titel Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird eingesetzt.